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Flyksa

Geschäftsbedingungen

Luftfahrtunternehmen des Kosovo "Kosova Airlines - KSA

Kosova Airlines GmbH

Brandschenke Str 178

CH-8002 Zürich

Schweiz

Inhaber: Naim Ejupi

Firmennummer: CH-020.9.002.076-4

1. Geltung der AGB

Alle Leistungen von TRANSPORTUES AJROR I KOSOVËS „KOSOVA AIRLINES-KSA“ (im Folgenden Kosova Airlines) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss 

Die Angebote über das Onlinebuchungssystem stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar. Mit der Anmeldung über das Online-Buchungsformular bietet der Kunde den Abschluss eines Beförderungsvertrages zu den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen der Kosova Airlines verbindlich an. Durch die Annahme durch Kosova Airlines kommt der Beförderungsvertrag zustande. Kosova Airlines erklärt die Annahme durch Übersendung einer Buchungsbestätigung durch eine E-Mail. Die Annahmeerklärung kann auch formlos bzw. durch schlüssiges Handeln (z.B. Belastung der Kreditkarte) erfolgen.

3. Zahlungsbedingungen

Es gelten die jeweils mit der Buchung bestätigten Preise. Die Zahlung erfolgt ausschließlich über eine von Kosova Airlines akzeptierte Kreditkarte. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird der gesamte Flugpreis fällig und das angegebene Kreditkartenkonto wird belastet. Verweigert das Kreditkarteninstitut oder eine Bank die Zahlung, so ist Kosova Airlines berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- € pro Passagier erhoben.

4. Vertraulichkeitszusagen

Kosova Airlines sichert den vertraulichen Umgang mit allen erhaltenen Daten des Kunden zu.

5. Reisedokumente

Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung an die in der Buchung angegebene Emailadresse, die beim Check-in vorzulegen ist. Eine Beförderung ohne gültiges Beförderungsdokument wird nicht akzeptiert. Flugtickets, deren Flugdaten und/oder Namen bei Abflug nicht mit der Buchung oder mit den persönlichen Daten des Passagiers übereinstimmen, werden nicht als gültige Beförderungsdokumente anerkannt. Passagiere mit falsch ausgestellten oder abgeänderten Flugtickets/Buchungsnummern werden von der Beförderung ausgeschlossen. Für sie wird der volle Flugpreis erhoben.

Für die Neuaustellung verloren gegangener Flugtickets oder für andere Fälle, die Kosova Airlines nicht zu vertreten hat, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR pro Flugticket.

Für die Einhaltung und Befolgung der jeweiligen Einreise-, Pass- und Visavorschriften ist der Passagier verantwortlich. Kosova Airlines ist berechtigt, sämtliche hieraus entstehende Kosten und Nachteile infolge Nichtbeachtung dieser Bestimmungen dem Passagier in Rechnung zu stellen.

6. Umbuchungen/Stornierungen

Umbuchungen und Namensänderungen können je nach Verfügbarkeit und gegen Zahlung einer Umbuchungs- bzw. Stornogebühr schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich unter Angabe der Buchungsnummer vor dem Abflugtag während der Geschäftszeiten an die auf der Rechnung/Buchungsbestätigung angegebene Adresse bzw. Telefon- oder Telefaxnummer mitgeteilt werden.

Stornierungen werden nur per Email ([email protected]) oder Telefax (Fax: +496925667626) werktags bis 18:00 Uhr angenommen. Stornierungen, die später bzw. an Sonn- oder Feiertagen eingehen, werden erst am nächsten Werktag bearbeitet. Maßgeblich ist hier der Empfang bei Kosova Airlines.

Für Stornierungen und Umbuchungen werden folgende Pauschalen erhoben (Abflugtag wird nicht mitgezählt):

Stornierungen:

- bis 48 Stunden: 50,- EUR pro Person 

- bis 24 Stunden: 100,- EUR pro Person 

- weniger als 24 Stunden: 100% vom Flugpreis

Bei Nichterscheinen zum Abflug (No Show) wird der volle Flugpreis erhoben.

Umbuchungen

Für Umbuchungen wird eine Gebühr von 50,- € pro Person berechnet. Zusätzlich können weitere Kosten für den jeweiligen Tarifwechsel entstehen.

Namensänderungen nach Ablauf des Hinfluges werden nicht akzeptiert 

7. Check-in-Zeit

Kosova Airlines empfiehlt den Passagieren, sich spätestens 120 Minuten vor Abflug am Abfertigungsschalter einzufinden. Die Abfertigung schließt 40 Minuten vor dem Abflug. Bei nicht rechtzeitigem Erscheinen wird von Kosova Airlines keine Haftung übernommen. Für das Erreichen von Abflügen, Anschlüssen und Zu- oder Abholerdiensten ist der Kunde selbst verantwortlich.

8. Rückflugbestätigung

Jeder Kosova Airlines Kunde ist verpflichtet, sich die Abflugzeit seines Rückfluges im Zeitraum von 24 bis 48 Stunden vor dem geplanten Rückflug telefonisch von Kosova Airlines bestätigen zu lassen. Rückflugbestätigungen können unter der im Ticket befindlichen Rufnummer vorgenommen werden. Bei Unterlassung der Rückflugbestätigung besteht kein Beförderungsanspruch bei Versäumung des Rückfluges.

9. Gepäck und Mitwirkung des Kunden

Die Freigepäckgrenze liegt pro zahlenden Passagier (kein Freigepäck für Säuglinge) bei 25 kg (außer bei Germanwings 20 kg). Es ist nicht möglich, nicht genutztes Freigepäck auf andere Passagiere zu übertragen. Nur Passagiere, die gemeinsam gebucht haben, können ihre individuellen Freigepäcksgrenzen zusammenlegen. Übergepäck wird gegen Zahlung der jeweils gültigen Übergepäcktarife transportiert. Die Mitnahme des Übergepäcks kann nicht garantiert werden. Für die Einhaltung und Befolgung der jeweiligen Einreise-, Pass-, Devisen- und Visavorschriften ist der Passagier verantwortlich. Sämtliche Kosten infolge Nichtbeachtung dieser Bestimmungen müssen vom Passagier selbst übernommen werden.

10. Kinder- und Jugendermäßigungen

Kinder bis 2 Jahren (ohne Sitzplatzanspruch) und Jugendliche bis 11 Jahren zahlen einen ermäßigten Preis. Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Kosova Airlines behält sich das Recht vor, das Alter des Kindes bei Reiseantritt zu überprüfen und den entsprechenden Tarif nach zu erheben.

11. Abtretungen

Die Abtretung von Ansprüchen gegen Kosova Airlines ist unwirksam.

12. Beanstandungen

Beanstandungen sind unverzüglich nach Beendigung des Fluges schriftlich geltend zu machen: TRANSPORTUES AJROR I KOSOVËS "KOSOVA AIRLINES-KSA"

Kundenservice

Kosova Airlines GmbH

Brandschenke Str 178

CH-8002 Zürich

Schweiz

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zürich.

14. Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung gilt durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

15. Stand

Diese Bedingungen entsprechen dem Stand 29.08.2008.